1.1 Einführung in die Pflege: Was Angehörige wissen sollten
Die Pflege eines geliebten Menschen kann eine der herausforderndsten, aber auch erfüllendsten Aufgaben sein, denen man sich im Leben stellt. Es ist nicht nur physisch fordernd, sondern auch emotional, besonders wenn man sieht, wie sich der Gesundheitszustand eines geliebten Menschen verändert.
Tipps für den Einstieg in die Pflege
Informiere dich:
Eigne dir Grundwissen an, zum Beispiel über die spezielle Erkrankung oder Behinderung des Pflegebedürftigen.
Netzwerk aufbauen:
Tausche dich mit anderen Pflegenden aus, beispielsweise in Selbsthilfegruppen oder Online-Foren.
Nehme Unterstützung an:
Es gibt viele Beratungsstellen und Organisationen, die helfen können.
1.2 Pflegegrade: Was sie bedeuten und wie sie beantragt werden
In Deutschland wurde das bisherige System der Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade. Sie geben den Grad der Selbstständigkeit einer Person an und nicht mehr die benötigte Zeit für die Pflege.
So beantragst du einen Pflegegrad:
- Antragstellung: Bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.
- Begutachtung: Nach dem Antrag kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder andere Prüfdienste, um den Pflegebedarf zu ermitteln.
- Bescheid: Die Pflegekasse teilt den Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen mit.
1.3 Finanzielle Hilfen und Unterstützung: Was steht Pflegebedürftigen und Pflegenden zu?
Die Kosten der Pflege können erheblich sein, aber es gibt finanzielle Unterstützungen, um diese Last zu erleichtern.
Überblick über finanzielle Hilfen:
Pflegegeld: Für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Der Betrag variiert je nach Pflegegrad.
Pflegesachleistung: Wenn ein professioneller Pflegedienst benötigt wird.
Kombinationsleistung: Eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung.
Zuschüsse für Wohnraumanpassungen: Für notwendige Umbauten in der Wohnung, um den Alltag zu erleichtern.
Tages- und Nachtpflege: Finanzielle Unterstützung für teilstationäre Pflege.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist oder eine Auszeit benötigt.
Es ist wichtig, sich regelmäßig über die zur Verfügung stehenden Ressourcen und Rechte zu informieren und diese auch in Anspruch zu nehmen.